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Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU Garantierte Sicherheit durch hochwertige Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung. Feuerschutztüren müssen überall dort eingesetzt werden, wo baurechtliche Bestimmungen diese speziellen Sicherheitstüren fordern.  Je nach Anforderung halten unsere Türen einem Feuer mindestens 30 Minuten (EI 30) oder in der nächsthöheren Ausstattung 90 Minuten (EI 90) stand. Alle Feuerschutztüren sind bauaufsichtlich geprüft, denn Sicherheit geht vor! Brandschutzdrehtür EI 30-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Einbauart Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 30-2 – 2-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, je Flügel ein Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 1000 mm bis 2525 mm (Edelstahl); 1000 mm bis 2990 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 90-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1858 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur, 3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrö
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Brandschutz ist eine der elementarsten Funktionen im Objektbau. Im Falle eines Feuers retten die selbstschließenden Brandschutztüren Leben oder mindern zumindest den Schaden am Gebäude. Um diese Funktion zuverlässig zu erfüllen sind Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Drücker und Schließer perfekt aufeinander abgestimmt und als Einheit geprüft. T30, T60, T90, T120 1-flügelige und 2-flügelige Brandschutztüren Schallschutz möglich bis Rw = 50 dB Optional barrierefrei nach DIN 18040 Technische Daten Ausführungen T30 Brandschutztüren, T60 Brandschutztüren, T90 Brandschutztüren, T120 Brandschutztüren 1-flügelig, 2-flügelig Kombinierbar mit Rauchschutz, Einbruchschutz RC 2 bis RC 4, Nassraum, Feuchtraum, Strahlenschutz, Klimaklasse III und IV, Beschusshemmung Schallschutz optional als Zusatzausstattung Rw = 32 dB bis Rw = 50 dB Auf Wunsch als barrierefreie Ausführung nach DIN 18040 Abmessung bis Höhe Baurichtmaß 3500 mm durchgängig, bis 4500 mm mit Oberlicht oder gegengefälzter Oberblende Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung F30/F90 Zarge Stahlzargen, Aluminiumzargen, Verdeckte Aluminiumzargen Zeroline, Edelstahlzargen, Holzfutterzargen, Holzumfassungszargen ohne Zierfalz, Holzblockzargen, Faltstockzargen, Massivholzstockzargen Weiteres Sonderlösungen wie Nischentüren, XXL Superformattüren mit Schlupftür, Schiebetüren, Außentüren, Slimline-Elemente, Doppeltüranlagen, Schachttüren
Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Brandschutz ist eine der elementarsten Funktionen im Objektbau. Im Falle eines Feuers retten die selbstschließenden Brandschutztüren Leben oder mindern zumindest den Schaden am Gebäude. Um diese Funktion zuverlässig zu erfüllen sind Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Drücker und Schließer perfekt aufeinander abgestimmt und als Einheit geprüft. T30, T60, T90, T120 1-flügelige und 2-flügelige Brandschutztüren Schallschutz möglich bis Rw = 50 dB Optional barrierefrei nach DIN 18040 Technische Daten Ausführungen T30 Brandschutztüren, T60 Brandschutztüren, T90 Brandschutztüren, T120 Brandschutztüren 1-flügelig, 2-flügelig Kombinierbar mit Rauchschutz, Einbruchschutz RC 2 bis RC 4, Nassraum, Feuchtraum, Strahlenschutz, Klimaklasse III und IV, Beschusshemmung Schallschutz optional als Zusatzausstattung Rw = 32 dB bis Rw = 50 dB Auf Wunsch als barrierefreie Ausführung nach DIN 18040 Abmessung bis Höhe Baurichtmaß 3500 mm durchgängig, bis 4500 mm mit Oberlicht oder gegengefälzter Oberblende Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung F30/F90 Zarge Stahlzargen, Aluminiumzargen, Verdeckte Aluminiumzargen Zeroline, Edelstahlzargen, Holzfutterzargen, Holzumfassungszargen ohne Zierfalz, Holzblockzargen, Faltstockzargen, Massivholzstockzargen Weiteres Sonderlösungen wie Nischentüren, XXL Superformattüren mit Schlupftür, Schiebetüren, Außentüren, Slimline-Elemente, Doppeltüranlagen, Schachttüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Ganz gleich ob Neubau oder Modernisierung, alm-Tor bietet Ihnen für jeden Bereich des Hauses die richtige Tür. Ob Sicherheitstüren für den Keller oder Garageneingang, feuerhemmende Türen für den Heizungskeller oder Mehrzwecktüren für Ihren Hobbyraum – unsere qualitativ hochwertigen Stahltüren sorgen dafür, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden richtig wohl und sicher fühlen. Entdecken Sie alle Vorteile und Funktionen unserer Stahltüren und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Irgendwann wird es einfach Zeit für eine Tür-Modernisierung. Die alm-Tor GmbH bietet Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket: - Qualifizierte Beratung - Aufmaß vor Ort - Umweltgerechte Entsorgung - Fachgerechte Montage Die Feuerschutztür H8-5 bietet seit Jahrzehnten ein Höchstmaß an Sicherheit für Heizungskeller und Öltankräume. Die Tür ist das beste Beispiel für die hohe Hörmann Kompetenz in Sachen Brandschutz und davon profitieren Sie. Innentür für - Heizungskeller - Öltankräume
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Der Begriff Brandschutztür bezeichnet zwei verschiedene Spezialtürsysteme: einerseits Feuerschutztüren und andererseits Rauchschutztüren. Brandschutztüren retten Leben Richtig ausgeführte Rauch- und Brandschutzmaßnahmen sind in jeglichen Gebäudearten eine unverzichtbare (Über-)Lebensversicherung. Das gilt einerseits für Menschen und Tiere und andererseits auch für Sachwerte. Eine der wichtigsten Lösungen sind Rauch- und Feuerschutztüren, die sowohl im öffentlichen und gewerblichen Bereich als auch im privaten Umfeld eingesetzt werden. Die Josten Gruppe hat ein breitgefächertes Sortiment für den Brandschutz, sodass wir auch für Ihre Anforderung die ideale Feuerschutztür finden. Der Begriff Brandschutztür bezeichnet zwei verschiedene Spezialtürsysteme: einerseits Feuerschutztüren und andererseits Rauchschutztüren. Beide schützen im Brandfall, damit Fluchtwege möglichst lange nutzbar sind – jedoch auf unterschiedliche Weise. Feuerschutztüren Wie der Name es vermuten lässt, soll eine Feuerschutztür die Ausbreitung der Flammen verhindern. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zwangsläufig rauchdicht ist. Damit das Feuer bestmöglich eingedämmt wird, bestehen diese Spezialtüren mit Feuerschutz aus massiven Türblättern. Deshalb haben sie – im Vergleich zu einfachen Innentüren – ein deutlich höheres Gewicht. Für eine stabile Verbindung mit der Türzarge sorgen zusätzliche Sicherungsbolzen aus Stahl. Sie greifen dann, wenn die Tür geschlossen ist. Eine der wichtigsten Eigenschaften wird mit speziellen Türbändern oder Obertürschließern realisiert: Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Nur mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage darf sie längere Zeit offengehalten werden. Diese verschließt die Tür im Brandfall sofort, um den optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Auch aus versicherungstechnischer Sicht ein wichtiger Punkt. Rauchschutztüren Soll zusätzlich ein Rauchschutzabschluss installiert werden, kommt eine Rauchschutztür zum Einsatz. Sie ist so konzipiert, dass sie die Rauchausbreitung im Gebäude für mindestens zehn Minuten verhindert. In dieser Zeit müssen geschützte Räume auch ohne Atemschutzmaske begehbar sein, um die Rettung von Menschen zu gewährleisten. Ausgestattet sind Rauchschutztüren mit umlaufenden Dichtungen zwischen Türblatt und Zarge. Ergänzend können absenkbare Bodendichtungen im Fußbodenbereich verbaut werden, um die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Moderne Brandschutztür-Komplettsysteme kombinieren beide Funktionen in einem Produkt, sodass Sie im Fall eines Feuers auf der sicheren Seite sind.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir fertigen Brandschutztüren nach den aktuellen Sicherheitsnormen und -standards. Selbstverständlich erfüllen die Türen auch alle behördlichen Vorschriften. An Brandschutztüren werden besonders hohe Sicherheitsanforderungen gestellt. Wir sind für die Herstellung von Brandschutztüren zertifiziert. Um alle Anforderungen zu erfüllen, muss die Türe alle vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und alle behördlichen Auflagen erfüllt haben. Wir fertigen und montieren Brandschutztüren auch in Sondermaßen oder in speziellen Ausführungen. Selbstverständlich können auch diese Türen individuell gestaltet werden. Prinzipiell können alle Türen zu Brandschutztüren gemacht werden.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren / -tore

Brandschutztüren / -tore

Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore. Dazu setzen wir auf geschultes Personal: Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen dazu zählt: Einbau von Stahltüren aller Art Prüfung von Feststellanlagen Nachrüsten/Austausch von Türschließern Umbau/Austausch von Schlössern Türen richten/reparieren nach Zulassung Prüfung und Wartung nach DIN 14677
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren geben Sicherheit Eine Brandschutztür oder ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. Wir setzen Ihnen bei Bedarf diese Türen und Abschlüsse nach allen vorgeschriebenen Standards ein. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Brandschutztüren & -tore

Brandschutztüren & -tore

Brandschutztüren und -tore sind sicherheitstechnische Anlagen und dienen dem Personen- und Objektschutz. Sie müssen einwandfrei und selbstständig schließen, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten. Deshalb sind für automatische Tür- und Tor- bzw. Feststellanlagen vom Gesetzgeber Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

De- und Montage von Brandschutztüren und -Toren jeglicher Anforderungen
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Die Wartung ist notwendig, sinnvoll und kostensparend. Die Funktionsfähigkeit kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und Rettungskräfte retten Egal ob Sektional- oder Rolltor: Wir beseitigen Störungen, reparieren, prüfen und warten Ihr Tor. Gerne übernehmen wir auch die gesetzlich geforderte Wartung Ihrer Brandschutzklappen
Brandschutztür T30 Außenanwendung

Brandschutztür T30 Außenanwendung

Hueck LAVA 77-30 CE Wärmegedämmte Brandschutztür für die Außenanwendung nach EN 16034 aus Aluminium und Glas 1-flügelig bis 2000x2895 2-flügelig bis 3401x2895 EI2 30 S200 C5 Einbruchhemmung bis RC2
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Erforderlicher Feuerwiderstand. Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Die TS Tor & Service AG verfügt über Brandschutztürzulassungen in den Kategorien EI30 und EI90 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

Brandschutztüren - T30 Massivholzrahmentür

T30-1 Massivholzrahmentür Typ 7+8 • ein- und zweiflüglige Systemrahmentüre in Massivholz • F30 Glasverglasung, individuelle Sprossenteilung. • wahlweise mit Füllungen, klassische Glasstäbe mit individuellen Profilen. • Türflügelbreiten einflüglig bis 130cm; zweilfüglig bis 249cm. • Türflügelhöhen bis 249cm, mit Oberblende / Oberlicht bis 350cm • für Holzzargen, Block- und Blendrahmen, Stahlzargen. • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 42 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-6.20-2081
Forster fuego light: Brandschutztüren T30 / T90 und -Verglasungen F30 / F60 / F90

Forster fuego light: Brandschutztüren T30 / T90 und -Verglasungen F30 / F60 / F90

Forster fuego light ist ein komplettes Profilsystem mit Beschlägen und Zubehör für flächenbündige ein- und zweiflügelige Brandschutztüren sowie für verglaste Abschlüsse G30/G60.
Sporthallen Brandschutztüren

Sporthallen Brandschutztüren

Brandschutztüren sind dazu bestimmt im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. In Sporthallen mit hoher Besucherfrequenz die u.a. auch als Versammlungsstätte bei Veranstaltungen dienen, müssen bestimmte Bauabschnitte, lange Flure, Notausgänge und Fluchtwege mit Brandschutztüren ausgestattet sein. Neben den besonderen Anforderungen von Sporthallentüren verfügen diese Türen über feuerhemmende und rauchhemmende Eigenschaften. Brandschutztüren bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt. Der Hersteller muss außerdem nachweisen, dass die Produktion seiner Brandschutztüren von einer Zertifizierungsstelle überwacht wird.
Brandschutztür - Holztüren

Brandschutztür - Holztüren

Optisch unterscheiden sich Feuerschutztüren aus Holz nur minimal von herkömmlichen Türen. Durch den Einbau von Holztüren kombinieren Sie Funktionalität und Ambiente, da aus Holz gefertigte Brandschutztüren nicht nur Wertigkeit, sondern auch Wohnlichkeit symbolisieren. Markentüren von Schörghuber, WESTAG & GETALIT sowie Sturm Sondertüren sorgen für die nötige Sicherheit und den Komfort. Oberflächen können gemäß Resopal Farbton sowie Premiumlackierung gewählt werden. KCS-Brandschutz bietet ein umfassendes Sortiment von Holztüren an: - Große Auswahl an Dekoren - Sonderbeschichtungen - Lackiert, gebeizt oder lasiert - Zargen unterschiedlicher Art - Normabmessungen oder Sonderanfertigungen - 1- oder 2-flügelig - Feuerwiderstandsklassen T30 und T90 erhältlich - Rauchschutz - Stumpfes oder gefalztes Türblatt - Schallschutz - Schutz gegen Einbruch - Auswahl an Beschlägen und Schlössern - Notausgang- und Panikverschluss Sie fragen sich, welche Tür sich am besten für Ihr Vorhaben eignet? Kontaktieren Sie einen kompetenten Ansprechpartner – gerne beraten wir Sie auch bei anderen Fragen zum Thema Brandschutz.
Brand- und Rauchschutztüren

Brand- und Rauchschutztüren

Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können. Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.
Brandschutztüren - T30 Rohling Sperrtüren

Brandschutztüren - T30 Rohling Sperrtüren

T30 Brand- u. Rauchschutztüren • ein- und zweiflüglige Vollblatttüre wahlweise mit F30 Lichtausschnitt. • Türflügelbreiten einflüglig bis 130cm; zweilfüglig bis 249cm. • Türflügelhöhen bis 249cm, mit Oberblende bis 350cm • für Holzzargen, Block- und Blendrahmen, Stahlzargen. • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • Aufsatzapplikationen wie Zierleisten, Kasettenfüllungen. • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 42 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-6.20-1962
Brandschutztüren - T30 Festverglasung

Brandschutztüren - T30 Festverglasung

Klassische Brandschutzverglasung für die Innenanwendung. F30 Pfosten-Riegel Verglasung Klassische Brandschutzverglasung für die Innenanwendung. • Länge endlos • Bauhöhe 3,5mtr und höher • Füllungen und Eckausbildungen möglich • individuelle Holzauswahl oder deckende farbige Lackierung. • individuelle Teilung, Pfostenquerschnitte • verschieden Wandanschlüsse • Schallschutzanforderung bis 60 dB. • Prüfzeugnis Linzenz Hoba Z-19.14-583
Feuerschutztüren

Feuerschutztüren

-Vermindern das Risiko gefährlicher Rauch- und Brandschäden